AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
music&lights Jens Heuser

für die Vermietung von Equipment und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen

1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Equipment sowie für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen durch die Firma music&lights Jens Heuser. Abweichende oder entgegenstehende Geschäfts- oder Mietbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn music&lights Jens Heuser erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich an.

2 Leistungsumfang

Die von music&lights Jens Heuser geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag und den ergänzenden Bestimmungen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3 Weiterleitung und Überlassung an Dritte

(1) Alle im Rahmen der Vertragsschließung erstellten Dokumente, insbesondere das Angebot von music&lights Jens Heuser, dürfen nicht ohne schriftliche Einigung beider Vertragsparteien an Dritte weitergeleitet werden.

(2) Der Vertragspartner darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher Zustimmung von music&lights Jens Heuser Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen.

4 Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner hat die Mietsache für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Be- und Entladezeit sowie Probe- und Veranstaltungszeit schonend zu behandeln und eventuelle Hinweise von music&lights Jens Heuser sind in Bezug auf die Mietsache zu beachten. Hierzu sind zuverlässige (Aufsichts-)Personen auszuwählen, die ab dem Zeitpunkt des Anlagenaufbaus die Überwachung der Ton- und Lichtanlage, sowie Regiepulte übernehmen.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, das bereitgestellte Equipment vor Beschädigung und Verlust, insbesondere vor unsachgemäßer Behandlungen Dritter, Witterungseinflüssen, Brand, Vandalismus und Diebstahl, zu schützen. Dies gilt ebenso zwischen den Aufbau-, Probe-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten.

(3) Dem Vertragspartner trifft die Obliegenheit nach Übernahme der Mietsache diese zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, vornehmlich schriftlich, gegenüber music&lights Jens Heuser anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auftritt.

(4) Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, welche an der Mietsache und/oder am Eigentum und Vermögen Dritter dadurch entstehen, dass er den Mangel schuldhaft nicht oder verspätet music&lights Jens Heuser meldet.

(5) Der Vertragspartner trägt Sorge dafür, dass alle elektrischen Einrichtungen nach den Bestimmungen der VDE bzw. dem örtlichen EVU entsprechend installiert sind.

(6) Während des Betriebes der Ton- und Lichtanlagen darf die Stromzufuhr nicht unter Last unterbrochen werden. Bei Nichtbeachtung wird der Vertragspartner für alle dadurch entstandenen Schäden haftbar gemacht.

(7) Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll, entsprechende Eignung aufweist. Zudem ist es die Aufgabe des Vertragspartners vor Stattfinden der Veranstaltung ggf. behördliche Genehmigungen einzuholen, insbesondere die Veranstaltung der GEMA anzumelden und die entsprechende Vergütung an die GEMA zu entrichten.

(8) Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme der Dienstleistung von music&lights Jens Heuser die Dienstleistenden Techniker oder ähnliche bei einer Arbeitszeit über 5 Stunden mit einer warmen Mahlzeit und Getränken zu versorgen. Kommt der Veranstalter/Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, können die Kosten bzgl. der Verpflegung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5 Kündigung

(1) Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Leistungserbringung) ist nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail, Fax, Brief).

(2) Im Falle der Stornierung eines Auftrages ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß nach folgender Staffel als Schadenersatz zu zahlen:
a. Stornierung 15 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 10% von der Gesamtsumme
b. Stornierung 07 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 35% von der Gesamtsumme
c. Stornierung 02 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn: 60% von der Gesamtsumme.

6 Gewährleistung/Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- bzw. Haftungsvorschriften.

Gerne können Sie sich die AGB’s mit Klick auf den Button herunterladen.

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